1. Geltungsbereich / Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Mieter und der hopserei Eventmanagement. Die hopserei Eventmanagement wird vertreten durch Frau Roxana Bardini, Am Rotenberg 9a, 33184 Altenbeken, Mobil 0151 / 15675768.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die in Auftragsbestätigung oder Mietvertrag angegebenen Leistungen und Anmietungen der dort näher bezeichneten Artikel. Aus dem Mietvertrag/Auftragsbestätigung gehen die Zeiten für Veranstaltungstag, Mietdauer, evtl. Kosten für Anlieferung, Aufbau sowie aller Mietpreise hervor.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit Bestätigung per Email (jeweils vom Mieter und Vermieter) oder mit Unterschrift der Auftragsbestätigung und der Nutzungsbedingung oder durch Zahlungseingang zustande. Alle Absprachen sowie Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform.
4. Zahlungsbedingungen
Außer bei schriftlichen Vereinbarungen gelten folgende Regelungen:
Bei Anmietung unserer Artikel ist der fällige Mietbetrag, nicht die Kaution, per Vorkasse/ Überweisung vorab zu entrichten. Nach verbindlicher Reservierung muss die Entrichtung des Mietbetrages innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung auf dem in den Unterlagen genannten Konto der hopserei Eventmanagement erfolgt sein. Andernfalls kann die hopserei Eventmanagement nicht dafür garantieren, dass der Mietartikel für Sie reserviert bleibt.
Auf jede Hüpfburg fällt eine Kaution in Höhe von 50 Euro an und wird bei Übergabe der Hüpfburg in Bar hinterlegt und bei Rückgabe vollumfänglich zurückerstattet, sofern keine schuldhaft verursachten Mängel an der Burg aufgetreten sind.
Eine Rückzahlung des Mietbetrages oder Teilen ist außerdem nur dann möglich, wenn die unter Punkt 5 bzw. Punkt 6 gelisteten Bedingungen erfüllt werden.
Eine Rückzahlung bei unangekündigter Nichtabholung oder nicht wetterbedingter Stornierung am Verleihtag der Mietartikel ist ausgeschlossen.
Bei Lieferung unserer Artikel an Ihre Adresse oder Abholung, wird die fällige Kaution durch den Fahrer direkt vor Ort in Bar kassiert. Diese wird bei Vertragsende und nach Feststellung des intakten, sauberen, unversehrten und vollständigen Spielgerätes wieder an den Mieter erstattet. In beiden Fällen erhalten Sie eine Rechnung über den gezahlten Betrag. Nach § 19 StG Kleinunternehmerregelung weisen wir keine Mehrwertsteuer aus.
Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann die hopserei Eventmanagement (Vermieter) wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers (Mieter) fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.
5. Rücktritt des Vermieters
In folgenden Fällen ist die hopserei Eventmanagement berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten:
1) Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung,
2) ungeeigneter Veranstaltungsort,
3) ungeeignetes Aufsichtspersonal,
4) ungenügender Versicherungsschutz oder ungeeignete Wetterbedingungen
5) wenn der Vermieter ohne Ab- oder Rücksprache länger als 30 Minuten auf denMieter vor Ort warten muss. In diesem Fall kann der Vermieter von einseitiger Nichterfüllung des Vertrags ausgehen und sofort zurück treten. Es besteht in diesen Fällen kein Anrecht auf Rückzahlung des Mietbetrages.
6. Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber (Mieter) kann bis zu 1 Tag vor dem Veranstaltungstag zurücktreten. Dies ist in schriftlicher oder mündlicher Form zulässig (Email genügt). Im Falle des Rücktritts ist der Auftraggeber (Mieter) verpflichtet, Stornierungskosten in folgender Höhe zu zahlen:
– 1-4 Tage davor 80% der anfallenden Mietgebühr
– 5-10 Tage davor 50% der anfallenden Mietgebühr
– 11-20 Tage davor 30% der anfallenden Mietgebühr
Stornogebühren sind nicht zu zahlen, wenn eine hohe Regenwahrscheinlichkeit (>65%) während des Veranstaltungszeitraums angekündigt ist oder mehr als 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin liegen.
7. Verpflichtung des Auftraggebers (Mieter)
Der Mieter ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen:
- Rückgabe der Mietartikel erfolgt bis spätestens 10:00 Uhr morgens am darauffolgenden Tag des Nutztages, sofern nichts anderes vereinbart wird. Grobe Überschreitung des Rückgabezeitraums wird mit der Berechnung eines Folgetags aufgeschlagen.
- Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit und Schutz unseres Equipments (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus)
- Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie
– Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse,
– ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes
– Volljährige Beaufsichtigungsperson sofern vom Auftraggeber gestellt.
– Ausreichender Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht)
- Bei Anlieferung ist der durch unser Unternehmen beauftragten Person freier Zugang zu Ihrem Veranstaltungsort und eine freie Einfahrt für Kfz (max. 2,8t) bis zur Aktions-/Veranstaltungsfläche zu gewähren.
– Alle Mietartikel, vor allem unsere Hüpfburgen, werden bei der Rückgabe auf Funktion, Sauberkeit und Schäden überprüft. Bei Rückgabe unserer Mietartikel müssen sich diese in einem sauberen, trockenem und wie bei der Ausgabe einwandfreien Zustand befinden. Müssen die zurückgegebenen Mietartikel gereinigt, getrocknet oder repariert werden, so stellen wir dies dem Auftraggeber (Mieter) gesondert in Rechnung
(siehe 10. Schadensregulierung).
8. Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
Sollten Sie einen Defekt an unserem Gerät feststellen, so müssen wir diesen vorVeranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, sodass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen oder starkem Wind zu nutzen, hierbei ist der Betrieb sofort einzustellen. Hierzu ist erst der Lüfter abzuschalten und diesen
entsprechend vor Regen zu schützen.
9. Haftung/Gewährleistung
1) Für absolute Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten haftet der Mieter in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert und dem bis zur Wiederbeschaffung anfallenden Verdienstausfall.
Dazu erklärt er eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu haben, die die Kosten u.U. Übernimmt.
2) Der Vermieter verpflichtet sich im Falle einer zu tätigenden Wiederbeschaffung, das so schnell wie möglich zu tun, um die anfallenden Kosten für den Mieter so gering wie möglich zu halten.
3) Ebenso haftet der Mieter bei Unfällen, so wie Personenschäden, die sich in seinem
Verantwortungsbereich (Mietdauer ab Lieferung) ergeben und stellt den Vermieter von
Schadenersatzleistungen frei. Dem Mieter ist erklärt worden, dass nicht alle Hüpfburgen der DIN EN 14960 entsprechen sondern nur z.B. der DIN EN 71. Da es dem Mieter bekannt ist, setzt er die Hüpfburg auf eigenes Risiko ein und haftet in vollem Maße.
4) Der Mieter versichert bei Vertragsabschluss, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Schadensfall sofort der hopserei Eventmanagement zu melden.
Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
5) Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.
6) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass unsere Artikel von einer erwachsenen Person mit klarem Verstand ständig beaufsichtigt werden.
7) Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
10. Schadensregulierung
Im Verantwortungsbereich des Mietnehmers entstandene Schäden und Verunreinigungen werden über die Kaution reguliert und wie nachstehend pauschal abgerechnet:
Atypisch entstandene Risse im Gewebe, die keine Einsendung an einen externen Reparaturservice erfordern, werden pauschal mit 30 € verrechnet. (Eine gerissene Naht kann immer mal entstehen und wird von uns nicht berechnet.)
Grobe Verunreinigungen oder Nässe der Mietartikel werden pauschal mit 25 € verrechnet.
Ist abzusehen, dass der Mietartikel nicht rechtzeitig wieder in einen für den nachfolgenden Mieter akzeptablen (vermietbaren) Zustand zurückgeführt werden kann, behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzlich den vollen Verdienstausfall über die vom schuldhaften Mieter hinterlegte Kaution abzurechnen.
11. Lieferung / Abholung / Lieferkosten / Auf- und Abbaukosten
Die Abholung unserer Mietartikel an unserem Standort ist kostenfrei. Lieferung der gebuchten Mietartikel ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Absprache und Verfügbarkeit des Fahrers. Bei gewünschter Anlieferung entstehen zusätzliche Kosten. Unsere Lieferkosten gelten für Anlieferung oder Abholung ab unserem Standort in Altenbeken-Schwaney und sind bei Eintreffen bar zu entrichten, wenn nicht vorab bezahlt:
einmalige Pauschale Aufbau:
20 € für Standard-Hüpfburgen, 30 € Spezial-Hüpfburgen
einmalige Pauschale Abbau:
20 € für Standard-Hüpfburgen30 € Spezial-Hüpfburgen
Kilometerpauschalen bis 20km / 20€ , ab 20km / 1,00 € pro gefahrener Kilometer
Wir nutzen zur Berechnung die Daten von google Maps.
Lieferungen über 30 km sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch der Absprache über Kosten und Verfügbarkeit zwischen den Vertragspartnern.
12. Wetterrisiko
Während Schlechtwetter-Perioden (Regen oder Regenwahrscheinlichkeiten >65% während des Veranstaltungszeitraums, sowie starkem Wind) behält sich die HoHoHü (Vermieter) das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten. Werden die Mietobjekte trotzdem abgeholt und können wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.
13. Datenschutzerklärung
Alle durch hopserei Eventmanagement erhobenen persönlichen Informationen aus Verträgen und Mitteilungen über Email etc. werden streng vertraulich behandelt. Diese werden nicht für Werbemaßnahmen verwendet oder an Dritte weitergegeben.
14. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetzt nichts anders vorgesehen, Paderborn.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftliche am nächsten kommt. Mit seiner Unterschrift im Leihvertrag/Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Mieter das Spielgerät/die Hüpfburg nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß, in völlig intaktem und trockenem (!) Zustand wieder zu verpacken und an die hopserei Eventmanagement zu übergeben. Bei unsachgemäßem Umgang können Schäden durch Schimmelbildung entstehen, die einen Schadensfall verursachen. Die Kosten des Schadensfalles übernimmt der o. g. Mieter. Des Weiteren trägt der Mieter für die Dauer der Nichtnutzbarkeit des Spielgerätes (Zeit der Reparatur/Reinigung des Spielgerätes) den
gesamten Ausfall der entgangenen Einnahmen seitens der hopserei Eventmanagement.